Aufenthaltsdauer

Reisenden, die nicht Staatsangehörige von einem visumpflichtigen Land sind, können sich im jeweiligen Land mit Reisepass oder Personalausweis für 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten rechtmäßig aufhalten.

 

Die Aufenthaltsregelungen von mehr als 90 Tagen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten bestimmt. Für mehr Informationen besuchen Sie die folgende Webseite:

 

http://konzuliszolgalat.kormany.hu/download/9/78/30000/HOSSZUTAVUTARTOZKODAS_20120327.pdf

Für Visa und Einreiseregelungen besuchen Sie die folgende Webseite:

 

http://konzuliszolgalat.kormany.hu/download/6/a7/40000/SCHENGENIViZUMBEUTSZABALYOK20120327.pdf

Um Informationen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhrbedingungen von Lebensmittel, abgabepflichtigen Waren, Tieren und Pflanzen einzuholen, bitte wenden Sie sich an das Nationales Steuer- und Zollamt (NAV).

 

ACHTUNG! Obwohl im Schengen-Raum die Grenzkontrollen nicht mehr durchgeführt werden, benötigen Sie aber für die Reisen (auch nach Ungarn) einen gültigen Personalausweis (Staatsbürger der Europäischen Union (EU), Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz) oder einen gültigen Reisepass (jeder Staatsbürger).

 

WICHTIG! Die Polizeien im Schengen-Raum sind jederzeit berechtigt, die Reisedokumente und die Aufenthaltsbedingungen stichprobenartig zu kontrollieren. Daraus folg, dass auch die ungarische Polizei die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Aufenthaltsdokumente kontrollieren kann.

 

Weitere Informationen zur Auslandsreise und zu Aufenthalt und Arbeit im Ausland finden Sie unter:

 

http://konzuliszolgalat.kormany.hu/index

BITTE BEACHTEN SIE! Die Reisenden müssen während der Ferienzeit oder an großen Feiertagen mit langen Wartezeiten an den Grenzen rechnen, obwohl die Grenzübergangsstellen voll belastet sind. Bitte informieren Sie sich im Voraus auf unserer Webseite über die alternativen Routen.