Derung im Kontrollverfahren

Sehr geehrte Damen/Herren!


Ab dem 11. Oktober 2014, die Identität des visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen soll anhand Fingerabdrücke auch kontrolliert werden.

 

Die Polizei ist berechtigt die Fingerabdrücke zu verifizieren nach § 35/B Absatz 1 und 2 des Polizeigesetzes XXXIV von 1994.

 

Wenn Sie visumpflichtige Drittausländer sind und ein Schengen-Visum mit Markierung „VIS“ besitzen, bitte unterwerfen sie sich bei der Prüfung ihrer Reisedokumente auch der elektronischen Fingerabdruckkontrolle.

 

Die Fingerabdrucknahme wird bei der Einreise systematisch, bei der Ausreise auf nicht systematische Weise durchgeführt.

 

Die richtige Benutzung des Fingerabdruck-Lesegeräts wird Ihnen auf einem Display in der Kontrollkabine angezeigt.

 

Bitte benutzen Sie das Fingerabdruck-Lesegerät auf dem Display angezeigten Anweisungen entsprechend.

 

Die Fingerabdrücke werden nicht gespeichert, sie dienen nur zum Zweck der Identitätsfeststellung.  

 

 

Danke für Ihre Zusammenarbeit!