Auskunft über Daten des SIS

Jede Person hat das Recht, über die zu ihrer Person im SIS gespeicherten Daten (personenbezogene Daten) Auskunft zu verlangen und auf ihre Person bezogene, sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten von der zuständigen Behörde löschen zu lassen. Anträge und Schadenersatzansprüche sind behördlich geltend zu machen.

 

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit bezüglich der im SIS eingeschriebenen Daten richtet sich nach dem nationalen Recht. Wenn die Daten durch einen anderen Mitgliedstaat eingeschrieben worden sind, dann wird die Prüfung gemeinsam durchgeführt.

 

Um Auskunft über Daten im SIS zu erhalten oder sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte personenbezogene Daten löschen zu lassen, kann ein Begehren an jede Polizeiinspektion oder ungarische Auslandsvertretung persönlich gestellt werden, die das Begehren an das SIRENE-Büro im Landespolizeipräsidium weiterleiten.

 

Das SIRENE-Büro kann die Auskunft im begründeten Fall verweigern aber die betroffene Person ist darüber zu unterrichten.

 

Sollte die Auskunft nicht geeignet sein, kann sich der Antragsteller an die Nationalbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Auskunft über das Schengener Informationssystem finden sie unter:

http://www.naih.hu/files/sis_brossura_vegleges--2-.pdf