Visaerteilung an der Grenze

Visa an der Grenze dürfen nur in Ausnahmefallen und auf schriftlichen Antrag erteilt werden.

 

Ein Antragsformular kann am Grenzübergang eingebracht und ausgefüllt werden.

 

Die Reisenden von visumpflichtigen Ländern können an der Grenze ein Visum beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • der Antragsteller ist im Besitzt eines gültigen Reisepasses;
  • der Antragsteller muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen;
  • der Antragsteller muss über ausreichende Mittel (in Ungarn 1000 Forint pro Tag) zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise verfügen;
  • der Antragsteller bedeutet keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit;
  • der Antragsteller steht nicht unter Einreise- und Aufenthaltsverbot.

 

Der Antragsteller muss belegen, dass es im Voraus nicht möglich war, ein Visum zu beantragen, und er macht gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen unvorhersehbare zwingende Einreisegründe geltend (zum Beispiel: Beerdigung, Unfall usw.) Das erteilte Visum darf eine Gültigkeitsdauer von 15 Tagen nicht überschreiten und darf nur für eine Einreise gültig sein. Bei einem Durchreisevisum entspricht die Gültigkeitsdauer der für die Durchreise benötigten Zeit.

 

An der Grenze kann auch ein räumlich beschränktes (zum Beispiel: der Aufenthalt ist nur in Ungarn erlaubt) Visum erteilt werden, wenn der Antragsteller die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt oder ein anderer Mitgliedstaat ein Einwand gegen die Visaerteilung erhebt aber auch wenn die offizielle Benachrichtigung der Mitgliedstaaten wegen der kurzen Zeit nicht möglich ist.

 

Die Visaerteilung an der Grenze ist mit einem Beschluss zu verweigern, wenn die Erteilungsvoraussetzungen nicht bestehen. Im Beschluss sind die Verweigerungsgründe sowie die Rechtsbehelfe enthalten.